Was ist i-Size?
Die Abkürzung "i-Size" kennzeichnet die neueste Zulassungsnorm für Autokindersitze. Zulassungsnormen für Autokindersitze regeln, welche Sicherheitsstandards und technischen Spezifikationen diese Sitze erfüllen müssen, um für den europäischen Markt zugelassen zu werden.
Derzeit sind in der EU drei Kindersitznormen parallel gültig: UN R 44/03, UN R 44/04 und UN R 129. Die i-Size-Norm ist Teil der neuesten Prüfnorm UN R 129, oder offiziell: "EU-Sicherheitsregelung für Kinderrückhaltesysteme UN-Regelung 129". Diese Regelung, die im Juli 2013 in Kraft getreten ist, stellt strengere Anforderungen an die Zulassung von Kindersitzen als die bisherigen Normen.
Der Hauptindikator, um Kindersitze zu klassifizieren, ist nun die Körpergröße und nicht mehr das Körpergewicht. Außerdem müssen Babys in i-Size-zugelassenen Sitzen bis zum Alter von 15 Monaten in der Lage sein, rückwärtsgerichtet zu reisen. Diese neuen Vorschriften sollen verhindern, dass Kinder zu früh in die nächstgrößere Kindersitzklasse wechseln. Diese Norm hebt den technischen Sicherheitsstandard für Kindersitze an und schreibt einen Seitenaufprallschutz vor. Darüber hinaus muss jeder i-Size-Kindersitz mit dem ISOFIX-Befestigungssystem ausgestattet oder mit Anschnallgurt plus Top Tether gesichert sein.
i-Size auf einen Blick
• Kinder müssen bis zum Alter von 15 Monaten in der rückwärtsgerichteten Position reisen
• Neue, höhere Sicherheitsstandards, z.B. Linearer Seitenaufprallschutz
• Hauptindikator für Klassifizierung ist Körpergröße und nicht Körpergewicht.
• Immer mit ISOFIX oder Anschnallgurt plus Top Tether
• Uneingeschränkte Zulassung für alle Fahrzeugsitze mit "i-Size"-Kennzeichnung; für alle anderen Fahrzeuge Zulassung nach Typenliste